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Der Blaue Brief - 11. 11. 22

Wir wollen Ihnen ja keine Angst machen, liebe/r Freund/in der Blauen Maschine [subscriber:lastname, aber wir fürchten, wir haben schlechte Nachrichten für Sie: Die nächsten gesetzlichen Vorgaben werfen ihre Schatten voraus. Und das bedeutet Arbeit - und möglicherweise ein Zubrot für Jurist:innen. Was uns aber nicht mehr betrifft, denn wir sind dann reich und über alle Blauen Berge. Also:

1.) Barrierefreiheit wird zu Pflicht
2.) VG Wort auch für Webseiten
3.) Unscharf ist auch cool

Kaum sind die Google Fonts auf allen Webseiten lokal eingebunden und die Betreiber:innen damit vor Abmahnung sicher (nun gut - auf fast allen Webseiten, hüstel), droht auch schon das nächste Abmahnszenario. Diesmal ist es nicht der Datenschutz, sondern die Zugänglichkeit von Internetseiten. Und da liegt einiges im Argen; Ein Beispiel? Untersucht wurden im Jahr 2020 die eine Million Webseiten, auf die am häufigsten verwiesen wird („Majestic Million“). Das Ergebnis: 86 Prozent wiesen einen zu schwachen Textkontrast auf, 66 Prozent keine Alternativtexte und immerhin noch 60 Prozent fehlerhafte Links. Fehlerlos im Sinne der WACG, der „Web Content Accessibility Guidelines“, die die Standard für Barrierefreiheit setzt, waren gerade einmal 1,9 Prozent der untersuchten Seiten.
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"Die" Einschränkung gibt es dann eben doch nicht...
Unter anderem das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz aus dem vergangenen Jahr will hier die BetreiberInnen, und damit sind möglicherweise Sie und ganz sicher wir gemeint, in die Pflicht nehmen. Kurz: Ab dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein, und dazu zählen auch Webseiten (anders die Internetseiten öffentlicher Institutionen, die müssen das bereits jetzt sein). Maßstab wird dann wahrscheinlich das - mittlere - Level „AA“ der WACG-Standards sein, kontrollieren werden es wohl die einzelnen Bundesländer. Ob damit - spätestens nach einer Übergangsfrist von 5 Jahren, also dann ab 2030 - auch finanzielle Sanktionen wie bei der DSGVO verbunden sein werden, ist noch nicht klar. Aber wir dachten, wir sagen auf alle Fällen schon mal: Bescheid!
Bescheid sagen sollten Sie wiederum der "Verwertungsgesellschaft Wort“, jener Institution, die für vervielfältigte Texte Geld einsammelt (der berühmte „Kopiergroschen“) und an die Autor:innen ausschüttet. Das tut sie nicht nur für Zeitungs-, Hörfunk- und und TV-Beiträge, sondern auch für Texte im Netz (sofern sie mindestens 1.800 Zeichen aufweisen). Wie das im einzelnen geht, ist langwierig und umständlich - mit einem Plugin oder einer kleinen Zeichenkette im Quellcode kann man sich hier das Leben erleichtern. Und auch, wenn die Ausschüttungen nicht für das Leben unter Palmen genügt, der jährliche Check mag doch willkommen sein. Wir helfen gerne.
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Und dann war da noch das: Mit dem Ubsilon 24mm ist ein Objektiv in den Fundus geraten, das eigentlich nichts kann, und schon gar nicht scharf. Warum das trotzdem cool sein kann, ist im aktuellen Beitrag unseres Zylinderblogs nachzulesen.
Was wir gerade lesen, ist wiederum die Berichterstattung über die mißlungenen Automatisierung von Kommunikation am Beispiel von KFC. Algorithmen bleiben eben doch doof, da helfen auch keine Chicken Wings.
Ein Wrap-Up zum Schluss: Wir sollten uns alle ein wenig um die Barrierefreiheit kümmern, die VG Wort macht nicht wirklich rein, aber ein Eis ist drin, und mit dem Ubisoft ist auch verschwommen schön.

Ein fastfoodfreies Wochenende wünscht



Daniel Wagner
Die Blaue Maschine

„Old McDonald had a farm...“
Trad.
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