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Der Blaue Brief - 05.06.26

Streng genommen, liebe/r Freund/in der Blauen Maschine, , sind es sogar mehrere Säue. Und das Lustige ist: Sie laufen in verschiedene Richtungen. Oder, um Loriot zu zitieren: Ja, wo laufen sie denn? Ganz einfach: Die eine Hälfte rennt fröhlich in noch mehr KI, während die andere sich vor Schreck quiekend abwendet
  • Sau 1: KI in den Suchmaschinen
  • Sau 2: Bitte nicht noch mehr KI
  • Sau 3: Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte (Rot aus Gründen)
  • Neues aus dem Maschinenraum: Quiek

Sau 1: KI in den Suchmaschinen

Die KI hat die Suchmaschinen längst erobert. Und das ist eine Steilvorlage für Agenturen, die ihren Kunden den neuesten heißen Scheiß verkaufen möchten, damit diese vermeintlich noch besser durch die KI gefunden werden. Etwa, indem es neuerdings neben einer `robots.txt` auch eine `llms.txt` brauche, die KI-Agenten helfen soll, die Inhalte der jeweiligen Website besser zu verstehen. Und ja, wir sind auch nicht ganz unschuldig und haben vor einigen Monaten über „Grounding Pages“ als mögliche Antwort auf die KI-Suche geschrieben.

Sie ahnen ein Aber? Zu Recht. Denn ein Blick in die entsprechenden Veröffentlichungen von Google zeigt mittlerweile: Ja, die KI-Suche spielt eine Rolle. Eine spezielle Aufbereitung der vorhandenen Websites braucht es aber nicht. Und die Behauptung, spezielle Dateien wie die `llms.txt` seien notwendig, verweist Google selbst direkt ins Reich der Mythen. Mit anderen Worten: Sau, gib Ruhe.

Sau 2: Nicht noch mehr KI

Nicht nur Studierende in den USA gehen auf die Barrikaden, wenn ihnen die Tech-Bros KI als rosige Zukunft vorstellen. Auch Cory Doctorow, dem wir den schönen Begriff der Enshittification zu verdanken haben, hat die Schnauze voll. Ihm verdanken wir gleich zwei Tipps, die wir an dieser Stelle natürlich gerne an Sie weitergeben.
Vielleicht der Masterprompt? Quelle: Tumblr
Wenn Ihnen der alte Satz „Wenn etwas umsonst ist, bist du die Ware“ langsam zu denken gibt, könnte die Suchmaschine Kagi eine Alternative sein. Sie verspricht Werbefreiheit und den Verzicht auf Tracking. Wissen sollte man bei der Nutzung allerdings, dass sie teilweise auch auf dem Google-Index basiert, also den Datenbestand von Google nutzt, und zudem offensichtlich mit Yandex zusammenarbeitet, einer russischen Suchmaschine. Und schließlich ist der Dienst nicht kostenlos. Nach 100 Suchen kostet der Spaß zwischen 5 und 25 Dollar im Monat. Aber wie gesagt: Wenn etwas umsonst ist …
Neben der Suchmaschine hat Kagi auch einen Browser im Angebot. Er nennt sich Orion und verspricht ebenfalls einen sorgsamen Umgang mit Daten, inklusive Adblocker und Tracking-Verzicht. Er funktioniert geräteübergreifend, aber, und das mögen einige jetzt als bitter empfinden, es gibt ihn nur für Apple-Betriebssysteme. Windows- und Androidnutzer:innen sind damit noch (!) ausgeschlossen. Arme Sau(en).

Sau 3: Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte (Rot aus Gründen)

Sie setzen generative KI in Ihrer Arbeit ein? Dann wird es jetzt ernst. Und teuer: Ab dem 2. August 2026 gilt die KI-Kennzeichnungspflicht im Rahmen der europäischen KI-Verordnung, besser bekannt als AI Act (die natürlich noch viel mehr regelt). Das ist, wie immer bei EU-Verordnungen, kompliziert. Wir versuchen es einmal einfach: Neben den Anbietern von KI-Modellen müssen auch Betreiber bestimmte KI-generierte Inhalte zukünftig kennzeichnen. Betreiber von KI sind Nutzer:innen, die Modelle verwenden, um Inhalte zu generieren. Also ggf. auch Sie.

Die Kennzeichnungspflicht gilt insbesondere für:
  • Realistisch wirkende Bilder, Videos oder Audios, die mit KI erstellt oder verändert wurden, zum Beispiel synthetische Stimmen oder Gesichter.
  • KI-Texte, die automatisch erzeugt und öffentlich verbreitet werden, insbesondere wenn sie der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dienen.
  • KI-Interaktionen, etwa Chatbots oder virtuelle Assistenten, bei denen Nutzende informiert werden müssen, dass sie mit KI kommunizieren.
Dies umfasst übrigens auch Inhalte auf Social Media, wenn sie nicht eindeutig redaktionell überarbeitet wurden. Die Kennzeichnung muss sowohl für Menschen, etwa durch einen Texthinweis, als auch für Maschinen, etwa durch entsprechende Metainformationen, lesbar
sein.

Ausnahmen gibt es wie immer. Die wichtigste ist: Wenn ein Mensch die KI-Inhalte redaktionell überarbeitet und damit die Verantwortung übernommen hat, entfällt die Kennzeichnungspflicht. Aber Achtung: Anders als beim Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gibt es keine umsatzabhängige Ausnahmen.

Und wenn nicht? Dann stehen Bußgelder in Höhe von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des Jahresumsatzes im Raum. Nachzulesen ist das in Artikel 50 und 99. Also: Mit dieser Sau ist nicht zu spaßen.

Neues aus dem Maschinenraum: Quiek

Wir freuen uns, dass Bestandskunden wachsen. Und ansonsten: Wir zählen weiter rückwärts. Noch 4.
Ein Wochenende mit viel Godzilla wünscht

Daniel Wagner
Die Blaue Maschine

"Godzilla, fire spitter, monster"
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