AI-generierter Content – ein Vorschlag

Ja, wir lehnen uns jetzt mal ein bisschen aus dem Fenster. Tatsächlich aber ist die Debatte um ChatGPT, Midjourney DALL-E und andere KI-Tools mittlerweile – zurecht – an einem Punkt angelangt, wo man über den weiteren Umgang damit einmal nachdenken sollte. Was machen wir also, wenn KI-generierter Content zum Einsatz kommt? Wir haben im Blauen Brief immer wieder über derartige Tools berichtet, und haben für uns den Entschluss gefasst, nicht nur auf den Einsatz von KI zu verzichten, sondern das auch sichtbar zu machen. Im Footer unserer Seite finden Sie darum das “AIFree”-Logo, basierend auf dem hier vorgelegten Vorschlag einer Selbstverpflichtung. Mit anderen Worten: Kein KI-generierter Content auf dieser Seite.

Warum eine Selbstverpflichtung? Weil es heute, Stand Ende März 2023, noch kein verbindliches Vorgehen gibt, wie und ob derartige Inhalte gekennzeichnet werden sollen. Zudem wäre ein möglicher Verfizierungsprozess schwierig und mit Kosten verbunden. Auf derartige Hindernisse sollte im übrigen auch in Zukunft verzichtet werden. Der Nachweis der KI-Nutzung auf einer Seite muss einfach und kostenfrei möglich sein. 

Dass wir uns mit einem derartigen Vorschlag weit  aus dem Fenster lehnen, ist klar. Aber irgendwann muss man ja mal damit anfangen. Zumal auch wir immer wieder gefragt werden, wie wir es mit Midjourney und ChatGPT halten, selbst im Gespräch mit Kunden. Wir freuen uns auf Feedback.

Inhalt

KI-generierter Content - ein Vorschlag zur Selbstverpflichtung

Unter AI-generiertem Content verstehen wir Inhalte von Websites („Content“) in Form von Texten, Bildern und Videoclips, die vom Betreiber einer Website durch eine Abfrage in entsprechenden Tools (ChatGPT, Dall-3 etc.) gezielt erzeugt wurden, um sie im Web nutzbar zu machen.

Nicht unter KI-generiertem Content fallen in diesem Zusammenhang Chatbots zu Service-Zwecken, von deren Erkennbarkeit ausgegangen wird, bzw. deren Gegenstück, der LiveChat in der Regel als solcher gekennzeichnet ist.

Nicht unter KI-generierten Content fallen weiterhin funktionale Elemente einer Website (Navigation, dynamic pricing u.a.), also Bereiche, die im wesentlichen im Zusammenspiel von Nutzer:in und Algorithmen entstehen. Auch die technische Grundlage einer Website („Code“) selbst mag KI-generiert sein; dies spielt in diesem Zusammenhang jedoch ebenfalls keine Rolle.

Wie der Umgang mit Daten („Datenschutz“) und die Urheberrechte („Impressum“) von Bildern sollte auch der Einsatz von KI auf Websites in einem eigenen Bereich angegeben („Quellen“)  werden. Bei diesen Angaben sollte sowohl der Einsatzbereich (Bilder/Texte/Software) als auch die zum Einsatz kommenden Tools beschrieben werden.

Weiterhin wird angegeben, ob die AKI-generierten Inhalte („in der Regel“) unverändert übernommen werden oder die Grundlage für die Weiterarbeit sind.

Im Bereich „Quellen“ muss ebenfalls auf Tools verlinkt werden, mit deren Hilfe AI-Inhalte auf ihren Ursprung hin überprüft werden können.

  • Die ausführliche Kennzeichnungspflicht entfällt, wenn keine KI zum Einsatz kommt; dann genügt ein allgemeiner Hinweis (zusätzlich kann das KIFree Siegel Lv 3 geführt werden).
KI-generierter Content - das Logo.

Merke - auch das Logo ist nur ein Vorschlag

Siegel/Selbstverpflichtung

Um Nutzerinnen und Nutzern eine schnelle Einschätzung zu ermöglichen, ob auf einer Website AI zum Einsatz kommt, um Inhalte zu generieren, wird das AIFree-Siegel eingeführt.

KIFree Lv 1: Auf der Website kommen regelmäßig, aber nicht überwiegend KI-generierte Inhalte zum Einsatz. Im Bereich „Quellen“ (s.o.) wird darüber informiert.

KIFree Lv 2: Auf der Website kommen vereinzelt KI-generierte Inhalte zum Einsatz. Im Bereich „Quellen“ wird darüber informiert: zudem werden die jeweiligen Inhalte direkt mit einem entsprechen Hinweis versehen („KI-generiert“).

KIFree Lv 3: Auf der Website kommen generell keine KI-generierte Inhalte (Ausnahme: Schulungs- und Demonstrationszwecke) zum Einsatz. Die Kennzeichnungspflicht entfällt, stattdessen kann mit dem Logo des KIFree-Siegels auf der Startseite/im Footer auf die AI-Freiheit hingewiesen werden.

Update Mai 2026

Der obige Text stammt, man kann es lesen, aus März 2023. Vieles, von dem was als Annahme zugrunde lag, hat sich geändert – die gesetzlichen Regelungen, die Akteure, die Akzeptanz von KI, aber auch die Fähigkeiten. Sie wachsen von Tag zu Tag.

Ist dieser Text damit obsolet? In vielen Punkten schon. Wir lassen ihn dennoch stehen, denn er beschreibt unsere Haltung zu KI nach wie vor treffend. Sie mag hilfreich sein, ihr Einsatz aber, insbesondere wenn es um generative KI geht, sollte gekennzeichnet werden. Dies ist jetzt, im Mai 2026, nötiger denn je. Auch aus diesem Grund lassen wir unser kleines Label auf unseren Seiten stehen.

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